Gesetz

Das (Urheber-)Rechtsverständnis vom BMfFFSJ

Dass deutsche Ministerien es mit Recht und Gesetz nicht immer so ganz genau nehmen – jedenfalls so lange es ihnen zum Vorteil gereicht – ist ja nun keine Neuigkeit. Ein besonders schöner Fall findet sich aber gerade beim Familienministerium: Dieses veranstaltet einen Fotowettbewerb und behält sich in den Teilnahmebedingungen das Recht vor, die eingereichten Bilder bis in alle Zukunft für Imagebroschüren, Werbekampagnen und andere Öffentlichkeitsarbeits-Geschichten zu verwenden – kostenlos! Die Chance, bei dem Wettbewerb etwas gewinnen zu können, ist ja wohl Entlohnung genug, gell?

Eine ausführlichere Darstellung von Marko Radloff findet sich bei bildwerk3.de:

Noch einmal übersetzt: für die Illustration von Flyern und Websites, für die Gestaltung von Anzeigen und Broschüren verwendet das Bundesministerium zukünftig, zeitlich unbegrenzt und ohne zusätzliche Vergütung das Material aus den Einsendungen zum Wettbewerb!

Für prämierte Beiträge verlangt man gar das ausschließliche, zeitlich unbeschränkte und unentgeltliche Nutzungsrecht. Mit der Preisvergabe an die Gewinner hat man sich die alleinige Nutzung gewissermaßen gekauft – wie im richtigen Fotobusiness.

Hurra Deutschland!

PS: Wie gefällt euch mein neues Blog-Design? Finde es ästhetisch ansprechender und aufgeräumter als das alte, auch wenn die Bilder nun zwangsweise etwas kleiner sind.